§ 48 SGB VIII, Tätigkeitsuntersagung § 48a SGB VIII, Sonstige betreute Wohnform § 49 SGB VIII, Landesrechtsvorbehalt § 50 SGB VIII, Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten § 51 SGB VIII, Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind § 52 SGB VIII, Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz Der Geltungsbereich des SGB VIII ist auf das Gebiet von Deutschland begrenzt. Trägern der freien Jugendhilfe (§ 43 – 48a SGB VIII SGB VIII). 29 Mund-Nasen-Bedeckung § 30 Grundlegende Schutzmaßnahmen für Personal Stand: Neugefasst durch Bek. Durch die Reform neu eingefügt wurde die Meldepflicht des § 47 Satz 1 Nr. 3 Abs. besonderen Vorkom m-nissen . S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 9. SGB VIII - Änderungen überwachen. Juni 1990, BGBl. § 48a - Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) neugefasst durch B. v. 11.09.2012 BGBl. Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben. 27 Entscheidungen zu § 48a SGB VIII in unserer Datenbank: Jugendhilferecht; Begriff der Einrichtung. SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe, 3. Jugendlichen in Einrichtungen (§§ 45 bis 48a SGB VIII). § 48a SGB VIII – Sonstige betreute Wohnform (1) Für den Betrieb einer sonstigen Wohnform, in der Kinder oder Jugendliche betreut werden oder Unterkunft erhalten, gelten die §§ 45 bis 48 entsprechend. (2) SGB VIII). (2) Ist die sonstige Wohnform organisatorisch mit einer Einrichtung verbunden, so gilt sie als Teil der Einrichtung. § 45 i. V. m. § 48a SGB VIII (Stand: 28.03.2012) - Download Drawdown Group Codes Funding Source Codes Entitywide Project Codes Summary VEZ** VF0** VF1** VF2** VF3** VF4** VF5** VF6** VF7** VF8** VF9** VFA** VFB** VFC** VFD** Vierter Abschnitt. 2… Münchener Kommentar BGB, … Münder/Meysen/Trenczek, F… PdK - Schleswig-Holstein,… Es besteht die Befürchtung, dass dies zu Lasten von ehrenamtlichen § 48a SGB VIII - OK - Sonstige betreute Wohnform Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Online-Datenbanken und Software aktueller Rechts- und Wirtschaftsinformationen: Urteile, Gesetze, Fachpresseauswertung, Competitive Intelligence, Wissensmanagement für Städte und Gemeinden, Sozialversicherungsträger, Behörden und Universitäten. Hingegen sollten Einrichtungen der Jugendarbeit wie bisher nicht von der Heimaufsicht erfasst werden. BeckOGK | SGB VIII § 48a … BeckOK Sozialrecht, 52. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VIII selbst , Ermächtigungsgrundlagen , anderen geltenden Titeln , Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln . 2: Beschluss Empfehlungen 45-48a SGBVIII.pdf, Seiten 1-17 100% Beschluss Empfehlungen 45-48a SGBVIII.pdf „Empfehlungen zur Wahrnehmung der Aufgaben ... und Jugendlichen in den Einrichtungen (§§ 45 bis 48a SGB VIII) in Mecklenburg-Vorpommern“ beschlossen durch ... 5 2. (2) Ist die sonstige Wohnform organisatorisch mit einer Einrichtung verbunden, so gilt sie als Teil der Einrichtung. § 48a SGB VIII Sonstige betreute Wohnform Kinder oder Jugendliche betreut werden oder Unterkunft erhalten, gelten die §§ 45 bis 48 entsprechend. Lesen Sie hier weiter... A C H T U N G! Brauchen Sie einen Rat? § 48a SGB 8 - Sonstige betreute Wohnform. Auflage 2019: Recht, G.: 9781798645710: Books - Amazon.ca Mail bei Änderungen . würde den Charakter des § 48a SGB VIII als Auffangnorm, insbesondere aber auch das angestrebte Ziel der Gesamtzuständigkeit unter dem Dach des SGB VIII konterkarieren. § 48a SGB VIII – Sonstige betreute Wohnform (1) Für den Betrieb einer sonstigen Wohnform, in der Kinder oder Jugendliche betreut werden oder Unterkunft erhalten, gelten die §§ 45 bis 48 entsprechend. D. Institutionelle Subsidiarität in der Jugendhilfe I. Leistungen der Jugendhilfe werden vorrangig von den Trägern der freien Jugendhilfe wahrgenommen Im Jugendhilferecht ist ein wesentlicher Teil der Leistungserbringung (zum Begriff „Leistungen“: § 2 Abs.2 SGB VIII) an die sog. Als „andere Aufgaben der Jugendhilfe“ ist nach § 2 Abs. BeckOGK | SGB VIII § 48a … BeckOK Sozialrecht, 52. Nach § 48a Abs. Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb einer Einrichtung oder sonstigen betreuten Wohnform nach §§ 45 bis 48a SGB VIII (DOC / 103 KB) Meldebogen besondere Vorkommnisse (Stand 9-2019) Leitfaden zur Meldung besonderer Vorkommnisse nach § 47 SGB VIII (Stand 7-2019) Notifications; Oct 09, 2020 Sovereign Gold Bond Scheme (SGB) 2020-21- Series VII, VIII, IX, X, XI, XII: Apr 13, 2020 Sovereign Gold Bond Scheme of the Government of India (GoI)-Procedural Guidelines - Consolidated: Apr 13, 2020 Sovereign Gold Bond Scheme (SGB) 2020-21- Series I, II, III, IV, V, VI: Oct 31, 2019 Sovereign Gold Bond (SGB) Scheme - Marking of lien Februar 2009 (GVBl. Systematik der Vorschriften im SGB VIII ... 3. Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. ÿû @K€ p cd ï®®Ð% € Cœ >~òšÃð Áðø ÎÁÍ•Ÿ> Løœ yÍA ø¥*ŠJ]x!/{Ö Ê' ø€ |?® í² Éåß. 2 SGB VIII Sachliche Zuständigkeit § 87a Abs. Sie sind hier: Start > Inhaltsverzeichnis SGB VIII > § 48a. Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. MyLegislature. Zitierungen von § 48a SGB VIII Sie sehen die Vorschriften, die auf § 48a SGB VIII verweisen. Mail bei Änderungen § 48a - Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) neugefasst durch B. v. 11.09.2012 BGBl. Stand: Neugefasst durch Bek. § 48a SGB VIII, Sonstige betreute Wohnform Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Online-Datenbanken und Software aktueller Rechts- und Wirtschaftsinformationen: Urteile, Gesetze, Fachpresseauswertung, Competitive Intelligence, Wissensmanagement für Städte und Gemeinden, Sozialversicherungsträger, Behörden und Universitäten. und § 48a Abs. Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe Bundesrecht § 1 SGB VIII, Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe § 2 SGB VIII, Aufgaben der Juge Hinweise für die Erteilung der Betriebserlaubnis von Einrichtungen und sonstigen betreuten Wohnformen nach §§ 45 ff SGB VIII - Stand 03.07.2019 - Download Merkblatt über die Voraussetzungen zur Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung oder sonstigen betreuten Wohnform gem. Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung, § 45 . I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 09.10.2020 BGBl. Auf § 48 SGB VIII verweisen folgende Vorschriften: Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII) Allgemeine Vorschriften § 2 (Aufgaben der Jugendhilfe) Andere Aufgaben der Jugendhilfe Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen § 48a (Sonstige betreute Wohnform) Schutz von Sozialdaten v. 11.9.2012 I 2022; Zuletzt geändert durch Art. 1 SGB VIII1 die Verpflichtung innerbetriebliche Verfahrensweisen festzulegen und Hygienepläne zu erstellen. Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Schulbetrieb Erster Unterabschnitt. dejure.org Übersicht SGB VIII Rechtsprechung zu § 87a SGB VIII I S. 1163) 1 vgl. Stand: Neugefasst durch Bek. Die fachliche Beratung und Begleitung von Einrichtungsträgern und von Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, ist in § 8b SGB VIII als eine allgemeine Vorschrift im ersten Kapitel des SGB VIII untergebracht. Pflegeperson; Pflegefamilie; Pflegekind; Vollzeitpflegeperson; Vollzeitpflege; ... Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten): (Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe), Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung, Die neuesten Entscheidungen zur COVID-19-Pandemie, OVG Rheinland-Pfalz, 13.11.2015 - 7 A 10094/15, LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2017 - L 10 U 762/15, Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII), Drittes Kapitel - Andere Aufgaben der Jugendhilfe (§§, Zweiter Abschnitt - Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen (§§. § 48a SGB 8; Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. 12/2866 S. 18). The bonds under SGB Scheme may be held by a person resident in India, being an individual, in his capacity as an individual, or on behalf of minor child, or jointly with any other individual. I S. 1163) Zweites Kapitel: Leistungen der Jugendhilfe § 47 SGB VIII Meldepflichten § 48 SGB VIII Tätigkeitsuntersagung § 48a SGB VIII Sonstige betreute Wohnform § 85 Abs. v. 13.5.2011 I 850, 2094; Zuletzt geändert durch Art. 1 Allgemeines Rz. Juni 1990, BGBl. 1.1.1 Jedes Heim hat eine Konzeption zu erstellen und weiterzuentwickeln, in der insbesondere die Erziehungsziele, die Aufnahmekriterien und das Betreuungsangebot beschrieben werden. Juni 1990, BGBl. Die Rahmen-Hygienepläne für Kindertageseinrichtungen können hierzu auch für Einrichtungen nach § 45 Abs. Juni 1990, BGBl. Eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII in Verbindung mit § 48a SGB VIII ist erfor-derlich, wenn ein leistungserbringender Träger ein Angebot, dessen Bestand un-abhängig von bestimmten Kindern und Jugendlichen ist, schafft und hierfür ge-eignete Räume (Eigentum oder Miete) zur Verfügung stellt, diese ausstattet und Per- § 48a SGB VIII – Für den Betrieb einer sonstigen Wohnform, in der Kinder oder Jugendliche betreut werden oder Unterkunft erhalten, gelten die §§ 45 bis 48 entsprechend. (3) Für die Mitwirkung an der örtlichen Prüfung (§§ 46, 48a) ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich die Einrichtung oder die selbständige sonstige Wohnform gelegen ist. I S. 1163) zur Gesamtausgabe der Norm im Format: HTML PDF XML EPUB Juni 1990, BGBl. Hingegen sollten Einrichtungen der Jugendarbeit wie bisher nicht von der Heimaufsicht erfasst werden. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII eine Orientierung bieten. Abs. I S. 239) wurde dies mit Wirkung zum 1.4.1993 in § 48a neu niedergelegt, um im Wege der systematischen Stellung zu verdeutlichen, dass für sonstige betreute Wohnformen auch die §§ 46 bis 48 gelten (BT-Drs. (4)-B (W&M)/2020 dated October 9, 2020 has announced the Sovereign Gold Bond Scheme 2020-21, Series VII, VIII, IX, X. XI and XII. Social Security Code (Sgb) - Eighth Book (Viii) - Child And Youth Welfare - (Article 1 Of The Law V. 26 June 1990, Federal Law Gazette I P. 1163) Original Language Title: Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. S. 291, 292), das Land. 2 SGB VIII. Use MyLegislature to follow bills, hearings, and legislators that interest you. 2.10 Meldepflichten gemäß § 47 SGB VIII bei Ereignissen und . würde den Charakter des § 48a SGB VIII als Auffangnorm, insbesondere aber auch das angestrebte Ziel der Gesamtzuständigkeit unter dem Dach des SGB VIII konterkarieren. I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 09.10.2020 BGBl. 3 Abs. § 48a SGB VIII Sonstige betreute Wohnform § 85 Abs. Under the scheme there will be a distinct series (starting from Series VII) for every tranche. (2) Ist die … Erteilung einer einheitlichen Betriebserlaubnis für eine aus einer Haupt- und ... Kindergarten darf auch als Haupt- und Nebenstelle betrieben werden. Juni 1990, BGBl. -18, 22 -25un 13 SGB VIII -, wenn diese im konkreten Fall als mindestens „gleich geeignet“ vom Jugendamt eingeschätzt werden. 2 Sovereign Gold Bond Scheme (SGB) 2020-21- Series VII, VIII, IX, X, XI, XII. Es besteht die Befürchtung, dass dies zu Lasten von ehrenamtlichen Strukturen gehen würde. Stand: Neugefasst durch Bek. Der überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist gemäß § 6 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz (ThürKJHAG) in der Bekanntmachung vom 5. I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 09.10.2020 BGBl. 1 SGB VIII gilt die Regelung für den Betrieb einer sonstigen Wohnform, in der Kinder oder Jugendliche betreut werden oder Unterkunft erhalten, beispielsweise Jugend-wohngemeinschaften oder im betreuten Einzelwohnen,2 entsprechend. v. 13.5.2011 I 850, 2094; Zuletzt geändert durch Art. Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) neugefasst durch B. v. 11.09.2012 BGBl. Drittes Kapitel: Andere Aufgaben der Jugendhilfe Zweiter Abschnitt: Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen § 48a Sonstige betreute Wohnform (1) Für den Betrieb einer sonstigen Wohnform, in der Kinder oder Jugendliche betreut werden oder Unterkunft erhalten, gelten die §§ 45 bis 48 entsprechend. 1.1 Pädagogische Forderungen. Dies gilt auch dann, wenn in solchen Einrichtungen Kinder und Jugendliche im Rahmen einer Leistung nach dem SGB VIII betreut werden, die von einem Träger der öffentl. keitsuntersagung in §§ 48, 48a SGB VIII geregelt. Jugendlichen beeinträchtigen können . § 48a SGB 8 - Sonstige betreute Wohnform. §§ 45 und 48a SGB VIII §27 Betreuung im Zeitraum einer angeordneten Schutzmaßnahme nach § 28 Abs. Hauptmenu. rvRecht; Sonstiges; Änderungsdienst; Hilfe Juni 1990, BGBl. I S. 2075 Geltung ab 01.01.2007; FNA: 860-8 Sozialgesetzbuch 42 frühere Fassungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 171 Vorschriften zitiert. Beschluss Empfehlungen 45-48a SGBVIII.pdf „Empfehlungen zur Wahrnehmung der Aufgaben ... und Jugendlichen in den Einrichtungen (§§ 45 bis 48a SGB VIII) in Mecklenburg-Vorpommern“ beschlossen durch ... 5 2. Entwicklungen, die das Wohl von Kindern und . A. SGB VIII § 48a i.d.F. 5 G v. 9.10.2020 I 2075 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe. The bonds may also be held by a Trust, HUFs, Charitable Institution and University. 1 Satz 2 IfSG § 28 Weitergehender eingeschränkter Zutritt einrich-tungsfremder Personen. SGB VIII-ÄndG v. 16.2.1993 (BGBl. Außerdem sind die Maßnahmen § 31 und 35a auch als Gruppenangebot möglich, wenn sie als mindestens „gleich geeignet“ eingeschätzt werden. Grundlegende Regelungen. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. (2) Ist die sonstige Wohnform organisatorisch mit einer Einrichtung verbunden, so gilt … v. 11.9.2012 I 2022; Zuletzt geändert durch Art. E… Erbs/Kohlhaas, Strafrecht… Kommentar zum Sozialrecht… Kunkel, SGB VIII, 7. Eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII in Verbindung mit § 48a SGB VIII ist erfor-derlich, wenn ein leistungserbringender Träger ein Angebot, dessen Bestand un-abhängig von bestimmten Kindern und Jugendlichen ist, schafft und hierfür ge-eignete Räume (Eigentum oder Miete) zur Verfügung stellt, diese ausstattet und Per- sonal zur Erbringung der Hilfe vorhält. Der überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist gemäß § 6 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz (ThürKJHAG) in der Bekanntmachung vom 5. Auf § 48a SGB VIII verweisen folgende Vorschriften: Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII) Allgemeine Vorschriften § 2 (Aufgaben der Jugendhilfe) Schutz von Sozialdaten § 62 (Datenerhebung) Zuständigkeit, Kostenerstattung Sachliche Zuständigkeit § 85 (Sachliche Zuständigkeit) Örtliche Zuständigkeit E… Erbs/Kohlhaas, Strafrecht… Kommentar zum Sozialrecht… Kunkel, SGB VIII, 7. Drucken . v. 11.9.2012 I 2022; Zuletzt geändert durch Art. Februar 2009 (GVBl. I S. 1163) Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. Ausfertigungsdatum: 26.06.1990. Die fachliche Beratung und Begleitung von Einrichtungsträgern und von Personen, die Sozialgesetzbuch (SGB II) Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende. Juni 1990, BGBl. Juni 1990, BGBl. Merkblatt über die Voraussetzungen zur Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung oder sonstigen betreuten Wohnform für Kinder und Jugendliche mit Behinderung gem. (2) Ist die sonstige Wohnform organisatorisch mit einer Einrichtung verbunden, so gilt sie als Teil der Einrichtung. § 48 SGB III Berufsorientierungsmaßnahmen (1) Die Agentur für Arbeit kann Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen durch vertiefte Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung fördern (Berufsorientierungsmaßnahmen), wenn sich Dritte mit mindestens 50 Prozent an … 1 und § 48a Abs. 2… Münchener Kommentar BGB, … Münder/Meysen/Trenczek, F… PdK - Schleswig-Holstein,… § 48a SGB 8; Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Das Masernschutzgesetz tritt zum 01.03.2020 in Kraft; die neuen Regelungen betreffen auch die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen! 1 SGB VIII zum Umgang mit dem neuartigen Coronavirus zur Verfügung. (1) Für den Betrieb einer sonstigen Wohnform, in der Kinder oder Jugendliche betreut werden oder Unterkunft erhalten, gelten die §§ 45 bis 48 entsprechend. Besondere Empfehlungen für Einrichtungen, in denen Minderjährige nach dem SGB VIII oder dem BSHG aufgenommen werden. Einrichtungen im Ausland unterliegen nicht den §§ 45 bis 48a SGB VIII. Ereignisse und Entwicklungen in Form von sog. Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Government of India has vide its Notification No F.No4. Durch das 1. A. 1 und § 48a Abs. Auf § 46 SGB VIII verweisen folgende Vorschriften: Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII) Allgemeine Vorschriften § 2 (Aufgaben der Jugendhilfe) Andere Aufgaben der Jugendhilfe Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen § 48a (Sonstige betreute Wohnform) Schutz von Sozialdaten Junge Volljährige erhalten keine ganzheitliche sozialpädagogische Unterstützung, sondern nur Unterstützung … September 2010 (GVBl. 2 G v. 6.10.2020 I 2072 rvRecht® - Rechtsportal der Deutschen Rentenversicherung. Stand: Neugefasst durch Bek. Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Suche. Systematik der Vorschriften im SGB VIII ... 3. Jugendlichen in Einrichtungen (§§ 45 bis 48a SGB VIII). Sozialgesetzbuch (SGB VIII): Kinder- und Jugendhilfe: Verlag, groelsv, M.G.J.V, Redaktion: 9781511791793: Books - Amazon.ca § 79a SGB VIII ist eine Regelung im 4. 2 SGB VIII Sachliche Zuständigkeit § 87a Abs. Das Niedersächsische Landesjugendamt stellt Ihnen anbei Basisinformationen für Einrichtungen nach § 45 Abs. SGB VII; SGB VIII; SGB IX; SGB X; SGB XI; SGB XII; ALG; Sozialgesetzbuch (SGB II) Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende. Juni 1990, BGBl. S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 9 … Sie sind hier: Start > Inhaltsverzeichnis SGB VIII > §§ 45 bis 48a. Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe. SGB 8. 09.10.2020. § 48a SGB VIII Sonstige betreute Wohnform (1) Für den Betrieb einer sonstigen Wohnform, in der Kinder oder Jugendliche betreut werden oder Unterkunft erhalten, gelten die §§ 45 bis 48 entsprechend. 3 Abs. Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb einer Einrichtung oder sonstigen betreuten Wohnform nach §§ 45 bis 48a SGB VIII (DOC / 103 KB) Meldebogen besondere Vorkommnisse (Stand 9-2019) Leitfaden zur Meldung besonderer Vorkommnisse nach § 47 SGB VIII (Stand 7-2019) 5 G v. 9.10.2020 I 2075, § 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe, § 4 Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe, § 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, § 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, § 9 Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen, § 10 Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, § 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, § 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie, § 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, § 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts, § 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder, § 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen, § 21 Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht, Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege, § 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege, § 25 Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern, Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige, § 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, § 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform, § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, § 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, § 36a Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung, § 37 Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie, § 38 Vermittlung bei der Ausübung der Personensorge, § 39 Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen, § 41 Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung, Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, § 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen, § 42a Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise, § 42b Verfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher, § 42f Behördliches Verfahren zur Altersfeststellung, Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen, § 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung, § 50 Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten, § 51 Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind, § 52 Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz, Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen, § 52a Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, § 53 Beratung und Unterstützung von Pflegern und Vormündern, § 54 Erlaubnis zur Übernahme von Vereinsvormundschaften, § 55 Beistandschaft, Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft, § 56 Führung der Beistandschaft, der Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft, § 58a Sorgeregister; Bescheinigung über Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister, § 65 Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe, § 68 Sozialdaten im Bereich der Beistandschaft, Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft, Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung, § 69 Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämter, § 70 Organisation des Jugendamts und des Landesjugendamts, § 71 Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss, § 72a Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen, Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit, § 74a Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder, § 75 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, § 76 Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben, § 77 Vereinbarungen über die Höhe der Kosten, Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung, § 78b Voraussetzungen für die Übernahme des Leistungsentgelts, § 78c Inhalt der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen, § 78e Örtliche Zuständigkeit für den Abschluss von Vereinbarungen, § 79 Gesamtverantwortung, Grundausstattung, § 79a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe, § 81 Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, § 83 Aufgaben des Bundes, Bundesjugendkuratorium, § 86 Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern, § 86a Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige, § 86b Örtliche Zuständigkeit für Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder, § 86c Fortdauernde Leistungsverpflichtung und Fallübergabe bei Zuständigkeitswechsel, § 86d Verpflichtung zum vorläufigen Tätigwerden, Örtliche Zuständigkeit für andere Aufgaben, § 87 Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, § 87a Örtliche Zuständigkeit für Erlaubnis, Meldepflichten und Untersagung, § 87b Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren, § 87c Örtliche Zuständigkeit für die Beistandschaft, die Amtspflegschaft, die Amtsvormundschaft und die Bescheinigung nach § 58a, § 87d Örtliche Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswesen, § 87e Örtliche Zuständigkeit für Beurkundung und Beglaubigung, Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland, § 88 Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland, Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche, § 88a Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche, § 89 Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt, § 89a Kostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpflege, § 89b Kostenerstattung bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, § 89c Kostenerstattung bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung, § 89d Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise, Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen. SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe, 5.